Künftig soll der Widerruf von Finanzdienstleistungsverträgen nur noch bis 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss möglich sein. Für Lebensversicherungen ist eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen. Ein Gesetzentwurf liegt hierzu vor. Widerruf…
Der BdV und die VZ Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln eine Niederlage erlitten (Aktenzeichen 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied zugunsten der AXA Lebensversicherung AG und wies die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax Pr…
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung fristgemäß zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben. D…
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