Reiser­ücktritts­versicherung: Jobwechsel nicht immer mitversichert

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Reiser­ücktritts­versicherung: Jobwechsel nicht immer mitversichert

Eine Familie bleibt trotz Reiser­ücktritts­versicherung auf den Storno­kosten von 1 260 Euro für einen Thai­land­urlaub im Wert von 6 304 Euro sitzen. Der verbeamtete Ehemann wurde von seinem Dienst­herrn aufgefordert, einen neuen Arbeits­platz an einem anderen Ort anzu­treten. Die Thai­land­reise fiel in den Umzugs­zeitraum, deshalb sagte die Familie den Urlaub ab. In den Bedingungen des Rück­tritts­versicherers war geregelt, dass die „unerwartete Aufnahme eines Arbeits­verhält­nisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risik­operson“ mitversichert sind. Doch der Versicherer wollte nicht zahlen.

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