Lebens­versicherung: HDI muss unzu­lässige Klauseln streichen

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Lebens­versicherung: HDI muss unzu­lässige Klauseln streichen

Das Land­gericht Köln hat den Lebens­versicherer HDI verurteilt, unzu­lässige Klauseln in seinen privaten Renten- und Kapital­lebens­versicherungen nicht mehr zu verwenden (Az. 26 O 317/13). Dies gilt auch für bestehende Verträge. Es geht um die Rege­lungen zur Beitrags­frei­stellung und zur Kündigung.

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