Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko nicht zur Altersvorsorge geeignet
Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko sind nicht zur Altersvorsorge geeignet. Wurden dennoch solche hoch spekulativen Anlagen an Privatanleger vermittelt, kann der Vermittler wegen fehlerhafter Beratung zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de