Ehegattenarbeitsverhältnis | Kfz-Nutzung als Lohnbestandteil
Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind grundsätzlich Betriebsausgaben, wenn sichergestellt ist, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen zuzurechnen sind. Das gilt auch für die Überlassung eines PKW im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses, sodass die konkreten Konditionen der Kfz-Gestellung im Einzelfall auch fremdüblich sein müssen (BFH 21.1.14, X B 181/13).
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