bAV aus Altersgründen nicht einfach verweigern

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bAV aus Altersgründen nicht einfach verweigern

Mit 45 zu alt für eine Betriebsrente? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz im thüringischen Erfurt hat die Handlungsfreiheit von Unternehmern bei der Festlegung von Altersgrenzen zur Berechtigung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingeschränkt.

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