IVD: Widerrufsrecht bei Maklerverträgen im Fernabsatz …

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IVD: Widerrufsrecht bei Maklerverträgen im Fernabsatz wird ausgeweitet

Ab dem 13.6.2014 wird das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Deutschland in Kraft treten. Ab diesem Tag gelten umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Maklerrecht auswirken: Im Internet sowie per Email, Telefon oder Brief geschlossene Maklerverträge können durch den Verbraucher widerrufen werden.  Mehr zum Thema 'Immobiliendienstleister'...Mehr zum Thema 'Fernabsatz'...Mehr zum Thema 'Makler'...

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