Haftung des Veranstalters einer Treibjagd

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Haftung des Veranstalters einer Treibjagd

Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13) illustriert die hohen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Jagdpächters, der eine Treibjagd veranstaltet. Zugleich unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung einer Haftpflichtversicherung.

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