Pensionszusage mit Vordienstzeit löst beim Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) aus
Das sog. Nachzahlungsverbot ist bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) streng zu beachten. Dies hat nun der Bundesfinanzhof (BFH, 26.06.2013 - I R 39/12) im Falle einer Pensionszusage mit Vordienstzeiten wieder einmal klargestellt.
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