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OLG Nürnberg: Pflicht zur Zustimmung zu gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuererklärung bei frisch getrennt Lebenden

Ein getrennt lebender Ehegatte darf ohne Zustimmung des anderen für die Zeit, in denen die Eheleute noch zusammengelebt haben, bei der Steuererklärung keine getrennte Veranlagung durchführen und muss der gemeinsamen Veranlagung zustimmen, wenn die Eheleute bisher gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt worden sind. Wie das Amtsgericht Ansbach jetzt mitteilte, hat das Oberlandesgericht Nürnberg dies mit Beschluss vom 19.12.2013 entschieden (Az.: 9 UF 1634/13). Weiterlesen

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