Bayerisches LSG zu Unfallversicherungen: Sturz auf …

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Bayerisches LSG zu Unfallversicherungen: Sturz auf Skipiste ist kein Arbeitsunfall

Wer sich auf der Piste trifft, um Geschäftskontakte zu pflegen, sollte vorsichtig ins Tal fahren: Denn Skiunfälle werden nicht als Arbeitsunfälle anerkannt. Dies entschied das Bayerische LSG und liefert mit seinem Urteil eine weitere Erkenntnis - Skifahren ist kein kommunikativer Sport.

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