Urteil: Fahrer immer für Kindersicherung verantwortlich

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Urteil: Fahrer immer für Kindersicherung verantwortlich

Ein Autofahrer hat sicherzustellen, dass ein mitfahrendes Kind in seinem speziellen Kindersitz auch wirklich angeschnallt ist. Dieser Kontrollfunktion hat er die ganze Fahrt über nachzukommen. Nötigenfalls muss er deshalb eine seine alleinige Aufmerksamkeit weniger beanspruchende, langsamere Fahrtstrecke wählen oder extra eine erwachsene Begleitperson als Aufsicht neben das Kind setzen hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 5 RBs 153/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, fiel einer Verkehrsstreife ein Pkw auf, der 15 km/h zu schnell in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war. Bei der Kontrolle des Wagens stellte sich dann heraus, dass auf dem Rücksitz ein Vier-jähriges Mädchen zwar im vorgeschriebenen Kindersitz saß, aber dort nicht angeschnallt war. Der Vater erklärte, dass er vor der Abfahrt den Sicherheitsgurt seiner Tochter geschlossen, diese ihn unterwegs aber wohl selbst geöffnet habe. Dafür trage er keine Verantwortung, denn schließlich sei es ihm als vom Verkehrsgeschehen vor und neben dem Auto schon ausreichend beanspruchten Kraftfahrer nicht zuzumuten, auch noch immer wieder hinten nach dem Kind zu schauen und sich so von seiner ordnungsgemäßen Sicherung zu überzeugen. Dem widersprachen die Oberlandesrichter. Zwar gäbe es bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, ob der Führer eines Kraftfahrzeugs auch unterwegs seiner Kontrollpflicht hinsichtlich der Sicherung des Kindes beständig nachzukommen hat. Doch laut Straßenverkehrsordnung müssen alle vorgeschriebenen Sicherheitsgurte wortwörtlich "während der Fahrt" angelegt sein - wobei unter "Fahrt" offensichtlich den Gesamtvorgang der Benutzung des Kfz als Beförderungsmittel zu verstehen sei. Je größer das Risiko eines selbständigen Abschnallens durch das Kind im konkreten Fall ist, umso höher sei auch die Latte für die vom fürsorgepflichtigen Kfz-Führer zu verlangende Sorgfalt zu legen. Im Einzelfall müsse er eben auch Autobahnen und Schnellstraßen meiden, um bei regelmäßigem Umsehen nach dem Kinde sofort anhalten zu können. Oder eben eine spezielle Aufsichtsperson mitnehmen, die sich um das Kind und seinen Sitz während der Fahrt kümmert. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
07.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
11.11.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Qualitypool: Finanzierung und Versicherung in spezialisierten Gesellschaften
05.11.2025

Qualitypool teilt seine Geschäftsbereiche ab sofort in zwei spezialisierte Gesellschaften auf: Die bereits bekannte …

EDV / Technik
FondsKonzept AG schaltet digitale Vergleichsplattform comparit frei
04.11.2025

Die FondsKonzept AG setzt für ihre administrierten Versicherungsmaklerinnen und -makler einen weiteren Meilenstein in …

Versicherungen
Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER empfehlen Annahme des öffentlichen Erwerbsangebots der VIENNA INSURANCE GROUP
04.11.2025

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) haben heute eine gemeinsame begründete …