Urteil: Fahrer immer für Kindersicherung verantwortlich

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Urteil: Fahrer immer für Kindersicherung verantwortlich

Ein Autofahrer hat sicherzustellen, dass ein mitfahrendes Kind in seinem speziellen Kindersitz auch wirklich angeschnallt ist. Dieser Kontrollfunktion hat er die ganze Fahrt über nachzukommen. Nötigenfalls muss er deshalb eine seine alleinige Aufmerksamkeit weniger beanspruchende, langsamere Fahrtstrecke wählen oder extra eine erwachsene Begleitperson als Aufsicht neben das Kind setzen hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 5 RBs 153/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, fiel einer Verkehrsstreife ein Pkw auf, der 15 km/h zu schnell in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war. Bei der Kontrolle des Wagens stellte sich dann heraus, dass auf dem Rücksitz ein Vier-jähriges Mädchen zwar im vorgeschriebenen Kindersitz saß, aber dort nicht angeschnallt war. Der Vater erklärte, dass er vor der Abfahrt den Sicherheitsgurt seiner Tochter geschlossen, diese ihn unterwegs aber wohl selbst geöffnet habe. Dafür trage er keine Verantwortung, denn schließlich sei es ihm als vom Verkehrsgeschehen vor und neben dem Auto schon ausreichend beanspruchten Kraftfahrer nicht zuzumuten, auch noch immer wieder hinten nach dem Kind zu schauen und sich so von seiner ordnungsgemäßen Sicherung zu überzeugen. Dem widersprachen die Oberlandesrichter. Zwar gäbe es bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, ob der Führer eines Kraftfahrzeugs auch unterwegs seiner Kontrollpflicht hinsichtlich der Sicherung des Kindes beständig nachzukommen hat. Doch laut Straßenverkehrsordnung müssen alle vorgeschriebenen Sicherheitsgurte wortwörtlich "während der Fahrt" angelegt sein - wobei unter "Fahrt" offensichtlich den Gesamtvorgang der Benutzung des Kfz als Beförderungsmittel zu verstehen sei. Je größer das Risiko eines selbständigen Abschnallens durch das Kind im konkreten Fall ist, umso höher sei auch die Latte für die vom fürsorgepflichtigen Kfz-Führer zu verlangende Sorgfalt zu legen. Im Einzelfall müsse er eben auch Autobahnen und Schnellstraßen meiden, um bei regelmäßigem Umsehen nach dem Kinde sofort anhalten zu können. Oder eben eine spezielle Aufsichtsperson mitnehmen, die sich um das Kind und seinen Sitz während der Fahrt kümmert. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
04.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
13.06.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
degenia blickt auf ein wachstumsstarkes Jahr 2024 zurück – Umsatz und Jahresüberschuss steigen
16.05.2025

Die degenia Versicherungsdienst AG mit Sitz in Bad Kreuznach, bestehend aus dem Deckungskonzeptanbieter degenia …

Recht / Steuern
Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten - ARAG Experten mit Urteilen rund ums Wohnen
16.05.2025

Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung - Ein Vertrag ist ein Vertrag? Nicht immer – vor …

Versicherungen
Diese Versicherer bevorzugen VEMA-Makler bei gewerblichen Sachversicherungen
16.05.2025

Nahezu jeder Selbständige, jede Firma hat Betriebsausstattung in irgendeiner Form. Sei es das Büro …