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Beitragszuschuss des Arbeitgebers auch für die PKV der Ehefrau

Gut verdienende Arbeitnehmer sind, was die gesetzliche Krankenversicherung betrifft, versicherungsfrei . Das bedeutet: Sie können sich für eine private Krankenversicherung oder für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. In beiden Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Versicherungsbeiträgen der Betroffenen. An den Beiträgen, die dem Ehepartner entstehen, beteiligt sich der Arbeitgeber jedoch nur, wenn dieser privat versichert ist, nicht jedoch bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 20.3.2013 hervor (Az. B 12 KR 4/11 R).

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