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Wann einem Raser ein Fahrtenbuch vorgeschrieben werden kann

(verpd) Kann nicht aufgeklärt werden, wer ein Fahrzeug zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes gefahren hat, so darf dessen Halter dazu verpflichtet werden, für eine begrenzte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen. Das gilt auch dann, wenn sich der Halter redlich um Aufklärung bemüht hat, so das Verwaltungsgericht Minden in einem aktuellen Urteil (Az. 2 K 1957/12).

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