Urteil: Parksünder muss für Abschlepper nicht …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Urteil: Parksünder muss für Abschlepper nicht doppelt zahlen

Wollen Ordnungsbehörden ein falsch geparktes Auto abschleppen lassen, dürfen sie dafür nicht immer gleich einen neuen Transporter anfordern – jedenfalls nicht, wenn sich in der Nähe mindestens ein weiterer Abschleppwagen befindet, der zwar zuvor für einen anderen Falschparker gerufen, dann aber doch nicht benötigt wurde. Zumindest darf dem betroffenen Auto-Eigner in diesem Fall keine Leerfahrt für den abgebrochenen Abschleppvorgang in Rechnung gestellt werden. Obwohl Parksünder zur Begleichung dieser Zusatzkosten grundsätzlich verpflichtet sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 5 A 1687/12). Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, rechnete ein Ordnungsamt im Vorfeld eines Autokorsos mit umfangreichen Parkverstößen und ließ im gesamten Umfeld eine Flotte von 30 Abschleppfahrzeugen bereitstellen. Obwohl gerade erst ein Spezialtransporter gerufen und dann aber nicht mehr eingesetzt worden war, weil der Fahrer dieses Wagens inzwischen erschien und das Auto selbst entfernte, bestellten die Beamten einen gänzlich neuen Abschleppwagen für einen weiteren, auf der unmittelbar gegenüberliegenden Straßenseite stehenden Pkw. Beide Anfahrten, von denen zumindest eine unnötig war, wurden dem Autohaltern in Rechnung gestellt. Nach dem Verwaltungskostenrecht dürfen Aufwendungen, die durch unrichtige Behandlung der Sache entstanden sind, nicht erhoben werden – auch wenn sie bereits angefallen sind. Es gibt eine behördliche Kostenminderungspflicht, die eine effektive Aufgabenerfüllung einerseits und die Verwendung kostengünstiger Handlungsalternativen andererseits vorschreibt, stellten die Richter klar. (asmpnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Rückforderung von Gehalt: Geht auch im Vertrieb nicht!
15.07.2025

Das Thema der Rückforderung von Gehaltsbestandteilen, insbesondere Provisionen im Außendienst, ist komplex und häufig …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Wen VEMA-Makler bevorzugen: Betriebshaftpflicht – Teil 2
11.07.2025

Selbst die versicherungskritischsten Institutionen sind sich einig: eine Haftpflichtversicherung ist absolut und für jedermann …

EDV / Technik
Ein eleganter Auftritt: Das neue Angebots-Center der Mr-Money Sachvergleichsrechner - Sach///LIVE
11.07.2025

Erfreuliche Neuigkeiten für alle Nutzer des Angebots-Centers der Mr-Money Sachvergleichsrechner - Sach///LIVE: Das überarbeitete …

Versicherungen
Die bundesweit tätige GLOBAL-FINANZ AG startet die Zusammenarbeit mit dem Maklerpool blau direkt und wird ihr Versicherungs- und Investmentgeschäft künftig über die Plattformlösungen des Lübecker Technologieunternehmens abwickeln.
11.07.2025

Die GLOBAL-FINANZ, gegründet 1979, ist seit Jahrzehnten eine feste Größe im deutschen Finanzvertrieb und …