Urteil: Räumungsdienst haftet für Schaden am …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Urteil: Räumungsdienst haftet für Schaden am Auto

Wird ein Fahrzeug auf der Autobahn durch Eisbrocken beschädigt, die von einem entgegen kommenden Schneepflug auf der Gegenfahrbahn aufgewirbelt werden, hat der Straßendienst den vollen Schaden zu begleichen. Zumindest dann, wenn die Schneeräumung auf der einen Straßenseite möglich gewesen wäre, ohne die Gegenfahrbahn auf der anderen Seite in Mitleidenschaft zu ziehen hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 12 U 95/12). Wie die Deutschen Anwaltshotline (www.anwalthotline.de) berichtet, geschah das Malheur, als der Fahrer des betroffenen VW-Transporters gerade einen Lkw überholte. Als er sich mit seinem Wagen genau in Höhe des Truckers befand und ihm jegliche Möglichkeit des Zurückweichens nach rechts genommen war, tauchte auf der Gegenfahrbahn der Autobahn unvermittelt das Räum- und Streufahrzeug auf. Es begrub den Kleintransporter unter einer Wand von Eis und Schnee und beschädigte ihn erheblich. Für die Reparaturkosten in Höhe von über 1000 Euro wollte der Straßendienst allerdings nicht aufkommen. Dass Schnee- und Eisbrocken aufgewirbelt und auf die Gegenfahrbahn geschleudert würden, sei bei der Räumung der Autobahn mit Hilfe eines Schneepfluges unvermeidlich. Und ein Verschulden des Räumpersonals liege auch nicht vor, es habe das gesetzlich vorgeschriebene Tempolimit jedenfalls eingehalten. Dem widersprach das Gericht. Laut Gutachten eines Sachverständigen beeinflusst die Fahrtgeschwindigkeit des Räumfahrzeuges sehr wohl nicht nur den Ausdehnungsbereich der vom Pflug aufgenommenen Schneemassen, sondern auch die Abwurfweite. Der Fahrer könne diese jederzeit begrenzen, indem er die Geschwindigkeit entsprechend reduziert - gegebenenfalls erheblich unter den zulässigen Grenzwert. Eine ordnungsgemäße Räumung der Autobahn in einer Richtung wäre am Unfalltag dann auch ohne Gefährdung der Gegenfahrbahn möglich gewesen. Unabwendbar ist ein Ereignis nämlich nur dann, wenn es nicht durch äußerste mögliche Sorgfalt abgewendet werden kann. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Aus-/Weiterbildung
Rückforderung von Gehalt: Geht auch im Vertrieb nicht!
15.07.2025

Das Thema der Rückforderung von Gehaltsbestandteilen, insbesondere Provisionen im Außendienst, ist komplex und häufig …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
HFK1676 bringt Betriebshaftpflichtversicherung an den Start
04.07.2025

Die Maklermarke HFK1676 vereint seit Markteintritt im vergangenen Herbst die traditionsreiche Versicherungsexpertise des Provinzial …

Versicherungen
Neue gewerbliche Sachversicherung setzt weiterhin Maßstäbe im Markt
04.07.2025

Mit innovativen Leistungen, flexiblen Bausteinen und der bewährten Bestands- und Innovationsgarantie bietet Baloise Unternehmen …

Versicherungen
Dialog startet Haftpflichtschutz für Betriebe
04.07.2025

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, bringt eine neue Betriebshaftpflichtversicherung mit erstklassigen …