Unfall­versicherung: Frist verpasst

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Unfall­versicherung: Frist verpasst

Ein Ehepaar, das noch Jahre nach einem schweren Auto­unfall unter schweren Depressionen und Panikatta­cken leidet, bekommt kein Geld aus der privaten Unfall­versicherung. Der Arzt des Paares hatte erst rund vier Jahre nach dem Unfall bescheinigt, dass beide eine dauer­hafte psychische Beein­trächtigung erlitten haben. Das ist zu spät, urteilte das Ober­landes­gericht Frank­furt (Az. 12 U 43/12). In der privaten Unfall­versicherung gelten strenge Fristen: Kunden erhalten die vereinbarte Leistung nur, wenn die Invalidität inner­halb eines Jahres einge­treten ist, spätestens 15 Monate nach dem Unfall ärzt­lich fest­gestellt und dem Versicherer gemeldet wurde. In manchen Verträgen gewähren Versicherer etwas längere Fristen. Dem verunglückten Ehepaar entgingen durch die verpasste Frist eine einmalige Zahlung von rund 204 000 Euro sowie jeweils eine monatliche Unfall­rente von 554 Euro.

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