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OLG Karlsruhe zu Schrottimmobilien: Bausparkasse Badenia erneut zu Schadensersatz verurteilt

Die Bausparkasse Badenia muss in einem weiteren Fall Schrottimmobilienkäufern Schadensersatz leisten, weil sie diese trotz Wissensvorsprungs nicht darüber aufgeklärt hatte, dass das Vertriebsunternehmen unter Verwendung eines irreführenden Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags (OFA) arglistig über die Höhe der Provisionszahlungen täuschte. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24.09.2013 entschieden. Die Ansprüche seien nicht verjährt gewesen (Az.: 17 U 280/12). Weiterlesen

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