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OLG Hamm: E-Bike nicht unbedingt Kfz mit 0,5 Promillegrenze

Ein E-Bike muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug sein, für das die 0,5 Promillegrenze des § 24a StVG gilt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 28.02.2013 klargestellt und damit der Rechtsbeschwerde eines 32 Jahre alten Betroffenen aus Paderborn gegen das Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 15.11.2012 zum Erfolg verholfen. Nach der Entscheidung des Gerichts bedarf es zur Einordnung des E-Bikes als Fahrrad oder Kraftfahrzeug weiterer Feststellungen zu den technischen Eigenschaften (Az.: 4 RBs 47/13, BeckRS 2013, 18137). Weiterlesen

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