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LG Heidelberg: Drogentest bei Hartz-IV-Empfänger setzt konkreten Abhängigkeitsverdacht voraus

Das Jobcenter darf einen Hartz-IV-Empfänger zur Klärung seiner Erwerbsfähigkeit nur dann auffordern, sich einem Drogentest zu unterziehen, wenn konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit vorliegen. Dies hat das Landgericht Heidelberg mit Urteil vom 22.08.2013 entschieden. Anderenfalls liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor (Az.: 3 O 403/11, BeckRS 2013, 15863). Weiterlesen

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