Alternative Rückdeckung mit Aktienfonds in der …

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Alternative Rückdeckung mit Aktienfonds in der bAV weniger attraktiv

Alternative Rückdeckungen in der bAV insbesondere für GGF mit Aktienfondslösungen waren jahrelang sehr attraktiv, da aufgrund des sog. Streubesitz-Privilegs (weniger als 10% der Anteile) Veräußerungsgewinne und Dividendenerträge aus betroffenen Aktienfonds bei Kapitalgesellschaften lediglich zu 5% zzgl. Solidaritätszuschlag körperschaftsteuerpflichtig und damit faktisch zu 95 % steuerfrei waren (§ 8b Abs. 1, 2 KStG). Die Dividendenerträge wurden lediglich zum Gewerbeertrag hinzugerechnet und somit zur Berechnung der Gewerbesteuer mit herangezogen.

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