02. 10. 2013 - 25.000 Euro …

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

02. 10. 2013 - 25.000 Euro Schmerzensgeld für Wurf aufs Auge

(ac) Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb ist keine betriebliche Tätigkeit. Wird dabei eine Person verletzt, haftet der Schädiger, egal ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.Im konkreten Fall war ein Auszubildender in einer Kfz-Werkstatt mit dem Auswuchten von Autoreifen beschäftigt. Sein 18-jähriger Kollege stand etwas entfernt. Der Auszubildende warf ohne Vorwarnung ein Wuchtgewicht aus Aluminium in Richtung des Kollegen und traf ihn am linken Auge. Er wurde mehrfach operiert und ihm wurde eine künstliche Augenlinse eingesetzt. Wegen der verbliebenen Hornhautnarbe leidet der Getroffene an einer dauerhaften Sehverschlechterung und dem Verlust des räumlichen Sehvermögens. Er hat deshalb auf Schmerzensgeld geklagt und die Feststellung in Anspruch genommen, dass dieser auch zukünftig jeden Schaden aus dem schädigenden Ereignis ersetzen muss. Das Arbeitsgericht und ihm folgend das Hessische LAG haben den Auszubildenen zu einem Schmerzensgeld von 25.000 Euro verurteilt.Die Richter gaben an, dass der Auszubildende den Kollegen fahrlässig an dessen Gesundheit geschädigt habe. Er hätte wissen können und müssen, dass ein kraftvoller Wurf mit einem Wuchtgewicht eine solche Verletzung hervorrufen kann. Er sei auch nicht von seiner Haftung befreit gewesen, weil es sich bei dem Wurf gerade nicht um eine betriebliche Tätigkeit im Rechtssinne gehandelt habe, bei der für Personenschäden nur für Vorsatz, nicht aber für Fahrlässigkeit gehaftet wird. Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb sei vielmehr dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen, für den ein Arbeitnehmer in vollem Umfang hafte.Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 20.08.2013, Az.: 13 Sa 269/13

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
07.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
11.11.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Qualitypool: Finanzierung und Versicherung in spezialisierten Gesellschaften
05.11.2025

Qualitypool teilt seine Geschäftsbereiche ab sofort in zwei spezialisierte Gesellschaften auf: Die bereits bekannte …

EDV / Technik
FondsKonzept AG schaltet digitale Vergleichsplattform comparit frei
04.11.2025

Die FondsKonzept AG setzt für ihre administrierten Versicherungsmaklerinnen und -makler einen weiteren Meilenstein in …

Versicherungen
Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER empfehlen Annahme des öffentlichen Erwerbsangebots der VIENNA INSURANCE GROUP
04.11.2025

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) haben heute eine gemeinsame begründete …