Zahn­zusatz­versicherung: Geld für Implantate

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Zahn­zusatz­versicherung: Geld für Implantate

Eine Zahn­zusatz­versicherung kurz vor der Behand­lung abzu­schließen, bringt nichts. Das musste auch ein Patient einsehen, der seinen Versicherer verklagt hatte, weil der keinerlei Kosten für seine Zahnimplantate von mehr als 25 000 Euro über­nehmen wollte. Das Ober­landes­gericht Karls­ruhe gab dem Versicherer recht (Az. 12 U 153/12). Der Mann hatte sich wegen eines akuten Eiterherds im Oberkiefer behandeln lassen. Die Zahn­ärztin beriet ihn über Zahn­ersatz und Implantate, kein Zahn war mehr erhaltungs­fähig. Der Kläger schloss im Anschluss eine Zahn­zusatz­versicherung ab. Der Versicherer muss nicht zahlen, weil die Zahn­ärztin die Behand­lungs­bedürftig­keit des Patienten vor Vertrags­schluss fest­gestellt hatte. Das gilt, obwohl der Versicherte mit dem Beginn der Behand­lung die acht­monatige Warte­zeit nach Versicherungs­abschluss beachtet hatte.

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