Bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreifens drohen …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreifens drohen zwei Punkte

An den ersten Ferienwochenenden staute es sich in ganz Deutschland wieder besonders auf den Autobahnen. Auf Autobahnen darf der Standstreifen aber auf keinen Fall als Abkürzung missbraucht werden, warnt Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. „Bei Staus oder zähfließendem Verkehr versuchen manche Autofahrer, oft auf abenteuerlicher Weise, die Autobahn auf schnellstem Wege zu verlassen und gefährden dabei sich und andere“, weiß der Unfallexperte Leser zu berichten. „Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten“, so Leser. „Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, riskiert Unfälle.“ Der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister vor. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt. Bei Stau und stockendem Verkehr sollte die Warnblickanlage eingeschaltet und ausreichend Abstand zum Vordermann gehalten werden zudem muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese ist in der Mitte der Richtungsfahrbahn beziehungsweise bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freizuhalten. Leser empfiehlt Autofahrern außerdem bei Staus einen kühlen Kopf zu bewahren und unnötige Spurwechsel zu vermeiden. Dies bringt nachweislich keinen messbaren Zeitgewinn, birgt aber ein erhöhtes Unfallrisiko. (ampnet/nic)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Rückforderung von Gehalt: Geht auch im Vertrieb nicht!
15.07.2025

Das Thema der Rückforderung von Gehaltsbestandteilen, insbesondere Provisionen im Außendienst, ist komplex und häufig …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Wen VEMA-Makler bevorzugen: Betriebshaftpflicht – Teil 2
11.07.2025

Selbst die versicherungskritischsten Institutionen sind sich einig: eine Haftpflichtversicherung ist absolut und für jedermann …

EDV / Technik
Ein eleganter Auftritt: Das neue Angebots-Center der Mr-Money Sachvergleichsrechner - Sach///LIVE
11.07.2025

Erfreuliche Neuigkeiten für alle Nutzer des Angebots-Centers der Mr-Money Sachvergleichsrechner - Sach///LIVE: Das überarbeitete …

Versicherungen
Die bundesweit tätige GLOBAL-FINANZ AG startet die Zusammenarbeit mit dem Maklerpool blau direkt und wird ihr Versicherungs- und Investmentgeschäft künftig über die Plattformlösungen des Lübecker Technologieunternehmens abwickeln.
11.07.2025

Die GLOBAL-FINANZ, gegründet 1979, ist seit Jahrzehnten eine feste Größe im deutschen Finanzvertrieb und …