12. 07. 2013 - Steuerbegünstigungen für …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

12. 07. 2013 - Steuerbegünstigungen für Sanierung gelten für ein komplettes Jahr

(ac) Bewohner denkmalgeschützter Häuser kennen die Last teurer Sanierungsarbeiten. Glücklich ist da, wer vom Finanzamt Steuerbegünstigungen für Sanierungsarbeiten zugesprochen bekommt. Diese Vergünstigungen gelten jeweils für ein Jahr. Was passiert, wenn der Bewohner innerhalb dieses Jahres auszieht? Die Steuerbegünstigung ist nicht anteilig zu kürzen, urteilte nun das Niedersächsische Finanzgericht (NFG). Und ist damit das erste Finanzgericht, das sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt.Im konkreten Fall, hatte der Kläger im Jahr 2000 ein Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäude erworben. Er bewohnte dieses zunächst gemeinsam mit seinen Eltern. Das Finanzamt gewährte daraufhin die begehrte Steuerbegünstigung für die aufgewendeten Sanierungskosten ab dem Jahr der Fertigstellung (2003) und für die Folgejahre (Förderzeitraum 10 Jahre).Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Kläger seit März 2010 mit seiner Lebensgefährtin im Nachbarhaus zusammenlebte. Das Förderobjekt hatte er unentgeltlich seinen Eltern überlassen. Für ihn selbst wurde lediglich ein Zimmer für regelmäßige Besuche vorgehalten. Das Finanzamt ging davon aus, dass durch den Nutzungswechsel ab März 2010 die Fördervoraussetzungen nicht mehr vorlägen und kürzte daher den Förderbetrag für 2010 zeitanteilig.Das Gericht teilte die Auffassung des Finanzamtes nur insoweit, als das Vorhalten eines Zimmers und regelmäßige Besuche im Förderobjekt ab März 2010 nicht als Eigennutzung des Klägers anzusehen sind. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ist das Gericht jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die Steuerbegünstigung bei einem unterjährigen Wechsel von der Selbstnutzung zur unbeachtlichen vollständigen unentgeltlichen Überlassung an Angehörige nicht zeitanteilig zu kürzen ist. Davon abgesehen sei auch bei vergleichbaren Steuerbegünstigungen in der Vergangenheit vom Jahresprinzip ausgegangen worden.NFG, Urteil vom 06.05.2013, Az.: 9 K 279/12

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
04.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
15 Jahre Careproof: Der Prüfdienst der PKV feiert und blickt in die Zukunft
14.05.2025

Mit einer festlichen Veranstaltung im Hilton Cologne hat Careproof, der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung …

Versicherungen
Nürnberger Versicherung: Aktionäre unterstützen Turnaround-Programm
14.05.2025

Der Umbau der Nürnberger Versicherung macht spürbare Fortschritte. Das berichtete CEO Harald Rosenberger den …

Recht / Steuern
Gütertrennung: Vor- und Nachteile des Ehevertragsmodells
13.05.2025

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn zwei Menschen heiraten, tritt in Deutschland automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft …