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Bundestag beschließt neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, das der Bundestag am 13.06.2013 verabschiedet hat. Die Neuregelung gebe Rechtsanwälten die Möglichkeit, sich in einer neuen Variante der Partnerschaftsgesellschaft – der PartGmbB – zu organisieren. Gerade auch kleinere und mittlere Sozietäten könnten mit ihr das Haftungsrisiko kalkulierbarer gestalten. Weiterlesen

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