Wohn­wagen­gespann: Aufprall versichert

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Wohn­wagen­gespann: Aufprall versichert

Wird ein Auto durch den angehängten Wohn­wagen beschädigt, muss die Voll­kasko­versicherung zahlen. Das gilt zumindest dann, wenn das Gespann aufgrund starker Spurrillen ins Schleudern gekommen ist, befand der Bundes­gerichts­hof (Az. IV ZR 21/11). Den Einwand eines Versicherers, dies sei ein Betriebs­schaden, der ohne äußere Einwirkung zwischen ziehendem und gezogenem Fahr­zeug entstanden sei, ließen die obersten Richter nicht gelten.

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