Viele Vermittler arbeiten zumindest teilweise im heimischen Büro. Je nach Nutzung des Raums können die Kosten dafür uneingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden, schreibt der BVK in seinem aktuellen Verbandsmagazins „VersicherungsVermittlung“.
Eine Klimaanlage fürs Arbeitszimmer kann steuerlich abgesetzt werden. Allerdings gibt es dabei Unterschiede je nachdem, ob es sich um ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer handelt oder nicht.
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