Reparatur nach Auto­unfall: Versicherung muss alle …

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Reparatur nach Auto­unfall: Versicherung muss alle Kosten tragen

Wer unver­schuldet einen Unfall hatte, bekommt die vollen Kosten der Reparatur erstattet, auch wenn er den Wagen nicht in die Werk­statt bringt. Einem Auto­fahrer wollte die gegnerische Versicherung 10 Prozent von dem Betrag abziehen, den ein Sach­verständiger kalkuliert hatte. Da er das Auto nicht reparieren ließ, seien keine Lohn­neben­kosten und Sozial­abgaben angefallen. Doch Geschädigte haben das Recht, das Auto nicht zu reparieren und mit den Beulen weiterzufahren oder es zum Beispiel eigenhändig instand zu setzen, stellte das Amts­gericht München klar. Die Versicherung muss den Betrag im Gutachten voll auszahlen. Darin sind Löhne ebenso enthalten wie allgemeine Kosten der Werk­statt für Miete, Kredite, Strom, Wasser, Gas, Müll, Steuern, Versicherungen und so weiter. Einzige Ausnahme ist die Umsatz­steuer: Sie wird nur erstattet, wenn sie wirk­lich anfällt – also wenn das Auto zur Reparatur in die Werk­statt kommt (Az. 332 C 1529/12).

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