Kurz­urteil: Krankheit als Behin­derung

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Kurz­urteil: Krankheit als Behin­derung

Arbeit­geber dürfen chro­nisch Kranke nicht ohne weiteres krank­heits­bedingt kündigen. Vielmehr müssen sie den Arbeits­platz entsprechend der Behin­derung einrichten. Betroffene Mitarbeiter können ihr Leiden als Behin­derung anerkennen lassen und stehen dann unter dem Schutz des Anti­diskriminierungs­gesetzes. Das hat der Europäische Gerichts­hof im Fall zweier dänischer Arbeitnehme­rinnen fest­gestellt (Az. C-335/11 und C-337/11).

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