28. 05. 2013 - Reiseabbruchversicherung muss …

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

28. 05. 2013 - Reiseabbruchversicherung muss bei fehlendem Attest nicht zahlen

(ac) Muss eine Reise abgebrochen werden, weil die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über diese Erkrankung vorzulegen. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Reisepreises für den nicht genutzten Teil der Reise gegenüber seiner Versicherung. Reiseabbruch aufgrund Erkrankung der BetreuungspersonIm konkreten Fall hatte ein Ehepaar für sich und seinen Sohn in einem Reisebüro eine sechstägige Reise gebucht. Die Mutter des Ehemannes ist pflegebedürftig und wird normalerweise durch diesen betreut. Für die Zeit des Urlaubes übernahm die Pflege der Mutter eine Bekannte. 3 Tage vor Ende der Reise musste die Reise abgebrochen werden, weil die Betreuungsperson erkrankte. Der Ehemann verlangte daher von seiner Versicherung 2.000 Euro. Dies sei angemessen. Schließlich habe die Familie 3 Tage der Reise nicht nutzen können und auch die Urlaubsfreude sei beeinträchtigt gewesen. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen. Zum einen sei ein Attest über die Erkrankung der Betreuungsperson nicht eingereicht worden. Zum anderen sei entgangene Urlaubsfreude nicht versichert. Daraufhin erhob die Familie Klage beim Amtsgericht München. Sie könne das Attest nicht vorlegen, weil die Betreuerin sich weigerte, zum Arzt zu gehen. Die Klage vor dem Amtsgericht München blieb jedoch erfolglos. Ein Anspruch aus der Reiseabbruchversicherung bestehe nicht. Nach dieser würde zum einen nur der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten erstattet. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst seien Ersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude. Insofern stünde den Klägern sowieso allenfalls ein Erstattungsanspruch in Höhe von 1.175 Euro zu. Weigerung ein Attest einzuholen fällt in den Risikobereich des KlägersBezüglich dieses Anspruchs hätten die Kläger allerdings gegen ihre in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelte Pflicht verstoßen, im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung das Attest eines Arztes vorzulegen. Dieser Passus in den Versicherungsbedingungen sei auch wirksam. Die Versicherung möchte auf diese Weise ausschließen, dass die Reise aus anderen Gründen, die alleinig im Risikobereich des Versicherungsnehmers liegen, abgebrochen wird. Es könnte grundsätzlich auch sein, dass die Reise wegen beruflicher Gründe der Kläger oder wegen Unstimmigkeiten zwischen der Betreuungsperson und der betreuten Person abgebrochen wurde und die unerwartet schwere Erkrankung nur vorgeschoben werde. Mit der Attestpflicht werde ein etwaig möglicher Missbrauch eingeschränkt. Die Tatsache, dass die Betreuungsperson sich geweigert habe, zum Arzt zu gehen, falle in den Risikobereich der Kläger. Die Weigerung, zum Arzt zu gehen, sei ein Problem im Innenverhältnis zwischen den versicherten Risikopersonen, nicht jedoch in Bezug auf die Versicherung. Amtsgericht München, Urteil vom 30.11.2011, Az.: 241 C 11924/11

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
16.09.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
"Strategien für eine erfolgreiche bKV: Stabilität, Wechsel und Anpassung"
18.09.2025

1. Beitragsstabilität: Unsere Experten werden Strategien und Faktoren vorstellen, die zur Beitragsstabilität beitragen und …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
06.10.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
14.10.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Lilo GmbH wird neues Fördermitglied im AfW – Innovation für die „Frühstartrente“ aus der Branche heraus
12.09.2025

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt mit der LiloPlus GmbH ein weiteres innovatives Unternehmen als …

Versicherungen
SDK erhält Deutschen Award für Nachhaltigkeitsprojekte 2025
12.09.2025

Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) wurde mit dem Deutschen Award für Nachhaltigkeitsprojekte 2025 ausgezeichnet. In …

Recht / Steuern
ARAG, stimmt das? ARAG Experten klären zum Tag des Testaments über Irrtümer auf
12.09.2025

Ein zerrissenes Testament ist nicht gültig - Stimmt. Denn mit dem eindeutigen Zerreißen eines …