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FG Düsseldorf: Prozesskosten für Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Für ein Scheidungsverfahren angefallene Anwalts- und Gerichtskosten sind beim Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf gilt dies in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch für Kosten, die im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Vermögens anfallen. Das FG hat die Revision zugelassen (Urteil vom 19.02.2013, Az.: 10 K 2392/12 E).

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