08. 04. 2013 - Preiserhöhung durch …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

08. 04. 2013 - Preiserhöhung durch Kündigung der Flatrate unwirksam

(ac) Das Landgericht Hamburg hat der Telefónica Germany eine Vertragsklausel zur Kündigung des Flatrate-Tarifs „talk4free europa & more“ untersagt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.Zu Telefònica gehören die Marken Alice und O2. Das Unternehmen bot Verbrauchern Verträge mit einer Flatrate-Option „talk4free europa & more“ an. Danach sollte der Kunde gegen einen erhöhten Grundpreis unbegrenzt in bestimmte ausländische Netze telefonieren können. Ein interessantes Angebot, das sich in der Praxis jedoch für etliche Verbraucher als Kostenfalle erwies. Vielen Kunden – offenbar solchen, die dieses Angebot aus der Sicht der Telefónica allzu sehr nutzten – erklärte das Unternehmen nämlich kurzerhand die „Kündigung“ der Flatrate. Das sollte nach der jetzt vom Gericht für unwirksam erklärten Klausel im Kleingedruckten des Auftragsformulars auch kurzfristig möglich sein. Nach dem Willen der Telefongesellschaft sollte der Vertrag bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit – meist 24 Monate – bestehen bleiben. Die vorher pauschal berechneten Gespräche ins Ausland sollten die betroffenen Kunden aber nunmehr im Einzelnen bezahlen. „Damit entpuppte sich ein eigentlich interessantes Angebot für viele Kunden als heiße Luft“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Zudem war einigen Kunden die Bedeutung der Kündigung nicht bewusst. Erst mit der Folgerechnung – oft über mehrere Hundert Euro – wurde ihnen klar, dass die Telefónica nicht mehr bereit war, zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen abzurechnen.Da Telefónica nach Abmahnung sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Hamburg ein. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass die in dem Auftragsformular mitbestellte Option „talk4free europa & more“ Bestandteil eines einheitlichen Vertrags ist. Wenn nun der Kunde aufgrund der „Kündigung“ jedes einzelne Gespräch bezahlen muss – so erläutert das Gericht weiter – kann das von den Vertragsparteien insgesamt zugrunde gelegte Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung erheblich gestört werden. Die Klausel sei daher als für die Kunden unangemessen benachteiligend zu beurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2013, Az.: 312 O 170/12

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Aus-/Weiterbildung
Rückforderung von Gehalt: Geht auch im Vertrieb nicht!
15.07.2025

Das Thema der Rückforderung von Gehaltsbestandteilen, insbesondere Provisionen im Außendienst, ist komplex und häufig …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
HFK1676 bringt Betriebshaftpflichtversicherung an den Start
04.07.2025

Die Maklermarke HFK1676 vereint seit Markteintritt im vergangenen Herbst die traditionsreiche Versicherungsexpertise des Provinzial …

Versicherungen
Neue gewerbliche Sachversicherung setzt weiterhin Maßstäbe im Markt
04.07.2025

Mit innovativen Leistungen, flexiblen Bausteinen und der bewährten Bestands- und Innovationsgarantie bietet Baloise Unternehmen …

Versicherungen
Dialog startet Haftpflichtschutz für Betriebe
04.07.2025

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, bringt eine neue Betriebshaftpflichtversicherung mit erstklassigen …