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BAG: Arbeitgeber darf Anspruch auf Betriebsrente von Möglichkeit 15-jähriger Betriebszugehörigkeit abhängig machen

Eine Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann, ist wirksam. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.02.2013 hervor. Die Richter verneinten sowohl eine Diskriminierung wegen des Alters als auch eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts (Az.: 3 AZR 100/11).

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