01. 02. 2013 - Grunderwerbsteuer: Verfassungsbeschwerde …

Anzeige
Vermittlerfortbildung 2026

01. 02. 2013 - Grunderwerbsteuer: Verfassungsbeschwerde gegen Doppelbesteuerung beim Hausbau

   (ac) Die Rechtsanwaltskanzlei Gerloff & Schültge/Bremen hat Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zum einheitlichen Erwerbsgegenstand eingelegt, weil der II. Senat des BFH trotz rechtlicher Divergenzen mit dem V. Senat die Entscheidung nicht dem Großen Senat des höchsten deutschen Finanzgerichtes vorgelegt habe. Rechtsanwalt Arne Schültge sieht das Grundrecht seiner Mandanten nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Gebot des gesetzlichen Richters) verletzt. Das berichtet der bei ′markt intern′ in Düsseldorf erscheinende Brancheninformationsdienst ′immobilien intern.Demnach ist folgender Hintergrund gegeben: Ein Bauherr kauft ein Grundstück und bebaut es erst anschließend. Trotzdem berechnen die Finanzämter die Grunderwerbsteuer so, als hätte er ein bereits bebautes Grundstück gekauft, falls sie Kauf und Bau als „einheitlichen Vorgang“ werten. Im Streitfall wurden Bauleistung und Bauland von zwei unterschiedlichen Vertragspartnern angeboten. Beide Unternehmen stellten sich am Markt aber unter einem gemeinsamem Logo als „starkes Team“ vor. Das genügte dem II. Senat Bundesfinanzhof für die Annahme eines sachlichen Zusammenhangs zwischen dem Kaufvertrag und dem 14 Tage später geschlossenen Bauvertrag (BFH-Urteil vom 27.09.2011, Az. II R 7/12).Allerdings liegt zwischen dem II. Senat und dem V. Senat des BFH eine unterschiedliche Einschätzung in dieser Rechtsfrage vor, weshalb nach Einschätzung der Beschwerdeführer der sogenannte Große Senat des BFH hätte entscheiden müssen. Mit dieser Entscheidung am Großen Senat des BFH vorbei ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Arne Schültge das Grundrecht seiner Mandanten nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Gebot des gesetzlichen Richters) verletzt. Dazu heißt es in der Verfassungsbeschwerde: „Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist ein Ermessen, ob eine Sache dem Großen Senat vorgelegt wird, restriktiv auszulegen. Insbesondere in Fällen, in denen wie vorliegend erhebliche Zweifel von Seiten der Rechtsprechung, Finanzverwaltung und aus der Wissenschaft erhoben werden, ist das Ermessen des Gerichts stark eingeschränkt. Im Rahmen einer entsprechend eingeschränkten Abwägung muss der Entscheidungsspielraum des Senats zur Wahrung einer einheitlichen Steuerordnung und zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Besteuerung für den Bürger so weit reduziert werden, dass hier eine Vorlage auch gemäß § 11 Abs. 4 FGO hätte erfolgen müssen.“immobilien intern-Chefredakteur Michael Niermann rät: „Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht an formalen Klippen scheitern lässt, sondern sich in der Sache dazu äußert. Bis zu dieser Entscheidung sollten Betroffene in gleichgelagerten Fällen Einspruch einlegen und unter Hinweis auf § 363 Abs. 2 AO Ruhen des Verfahrens beantragen.“

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
KlimaPro

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
13.01.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.01.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Cyberangriff auf IDEAL Gruppe
13.12.2025

Die in Berlin ansässige IDEAL Gruppe ist Ziel eines Cyberangriffs durch die Ransomware Akira …

Versicherungen
Diese Maschinenversicherer mögen VEMA-Makler
12.12.2025

Maschinen zählen wohl zu den teuersten Anschaffungen, die ein Gewerbekunde tätigen kann. Egal ob …

Versicherungen
Dr. Alexander Grieswald leitet Exklusivvertrieb
11.12.2025

Alexander Grieswald, bisher Leiter der Vertriebsdirektion Nord, übernimmt zum 1. Januar 2026 die Leitung …