11. 09. 2012 - Neue Gestaltungsmöglichkeiten …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

11. 09. 2012 - Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei bestehenden Pensionszusagen

(ac) Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft auf eine Pensionsanwartschaft, so handelt es sich hierbei um eine verdeckte Einlage und muss dementsprechend steuerlich behandelt werden. Für die Bewertung der verdeckten Einlage ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.10.1997 (Az.: I R 58/93) auf den Teilwert der Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) abzustellen und nicht auf den gemäß § 6a EStG ermittelten Teilwert der Pensionsverbindlichkeit der Kapitalgesellschaft. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 14.08.2012 klargestellt.Neue Gestaltungsmöglichkeiten„Erfreulicherweise enthält das Schreiben keine bösen Überraschungen, sondern sogar einige neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Veränderung von bestehenden Pensionszusagen“, erläutert Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer der febs Consulting GmbH. Wie erwartet geht das BMF davon aus, dass jeder werthaltige Verzicht aus Gründen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, zu einer verdeckten Einlage führt und somit Lohnsteuer beim GGF auslöst. Für die Bewertung des Verzichts ist nicht die gebildete Rückstellung relevant, sondern im Zweifel der Betrag, den der GGF selbst aufwenden müsste, um sich eine gleichwertige Versorgung bei einem anderen Träger zu beschaffen.Vollständiger und teilweiser VerzichtBei einem vollständigen Verzicht auf die Pensionszusage liegt eine verdeckte Einlage in Höhe des bis zum Verzichtszeitpunkt erdienten Teils der Zusage vor. Bei einem teilweisen Verzicht auf die Pensionszusage kommt es ausdrücklich nicht darauf an, ob auf schon erdiente oder auf noch nicht erdiente Teile der Zusage verzichtet wurde. Es ist ausschließlich ein Barwertvergleich der ursprünglichen und der gekürzten Zusage vorzunehmen. Ist der Barwert der gekürzten Zusage (nach dem Verzicht) nicht geringer als der Barwert des erdienten Teils der ursprünglichen Zusage, so ist die verdeckte Einlage null. Welcher Teil der Zusage zum Verzichtszeitpunkt als erdient gilt, richtet sich bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nach dem Zusagezeitpunkt. Beim nicht beherrschenden GGF ist die Zeit ab Betriebseintritt relevant. Damit ist bei einem beherrschenden GGF überraschenderweise ein weiter gehender Verzicht möglich, als bei seinem nicht beherrschenden Kollegen. Bedeutung für die Praxis„Das BMF erlaubt ausdrücklich nicht nur einen Verzicht auf den Future Service, sondern ermöglicht nahezu beliebige Eingriffe, auch in bereits erdiente Versorgungsbausteine der Zusage“, erläutert Buttler. Am Ende dürfe lediglich der Barwert der Zusage nicht zu gering sein. Das ermögliche verschiedene Ausgestaltungen. Eine dieser Möglichkeiten sei zum Beispiel die völlige Umstrukturierung einer Zusage, um im Unternehmen zusätzliche Liquidität zu generieren, mit der Finanzierungslücken leichter geschlossen werden könnten. Das BMF-Schreiben inklusive eines konkreten Beispiels ist abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de.

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Allianz Direct schließt Übernahme des Versicherungsportfolios von FRIDAY in Deutschland und Frankreich erfolgreich ab
01.07.2025

Allianz Direct, der paneuropäische Online-Versicherer der Allianz Gruppe, hat die Übernahme des Versicherungsportfolios von …

Versicherungen
Torsten Uhlig übernimmt Vorsitz der Vorstände der SIGNAL IDUNA Gruppe
01.07.2025

Torsten Uhlig ist seit 1. Juli 2025 neuer Vorsitzender der Vorstände der SIGNAL IDUNA …

Versicherungen
Kaufland und Zurich Gruppe Deutschland starten Kooperation im Versicherungsvertrieb
01.07.2025

Die Zurich Gruppe Deutschland startet eine strategische Partnerschaft mit Kaufland für den Vertrieb von …