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BGH zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Verwendung veralteter Sterbetafeln

Der BGH, 18.04.2012 - IV ZR 193/10 hat mit seinem Urteil klargestellt, dass es sich bei einem im Zusammenhang mit der Verwendung veralteter Sterbetafeln erhobenen Schadenersatzanspruch um einen Anspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung handelt, der nicht gemäß § 12 VVG a.F., sondern nach den §§ 195,199 BGB verjährt.

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