Privathaftpflicht - Benzinklausel sorgt für Zündstoff

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Privathaftpflicht - Benzinklausel sorgt für Zündstoff

Sobald ein Mensch ein motorisiertes Fahr­zeug in Gebrauch nimmt, greift der Schutz der Privathaft­pflicht­versicherung nicht mehr. Das legt die sogenannte Benzinklausel in den Versicherungs­bedingungen fest. Das Amts­gericht München hat entschieden, dass der Fahrer ein Auto noch nicht einmal fahren muss, um es in „Gebrauch“ zu nehmen (Az. 222 C 16217/10). Es reicht, wenn er vor der Fahrt seinen Sitz zurück­stellt und dabei den Laptop einer Mitfahrerin zwischen Sitz und Rück­bank einklemmt und beschädigt. Der Privathaft­pflicht­versicherer verweigerte die Zahlung.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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