Kurzurteil - Beiträge auf Betriebsrente

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Kurzurteil - Beiträge auf Betriebsrente

Wer als Rentner freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, zahlt auf alle Einkünfte Beiträge, auch auf privat gesparte Anteile einer Betriebsrente aus einer Direktversicherung. Wichtig ist, dass er in der Privatphase als Versicherungsnehmer im Vertrag stand. Nach einer Entscheidung des GKV-Spitzenverbands gilt hier dann nicht der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent, sondern nur der ermäßigte von 14,9 Prozent. Für pflichtversicherte Rentner sind solche Rentenanteile gemäß Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1660/08) beitragsfrei.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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