Mein Rechsttipp: Wer für Mängel an …

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Mein Rechsttipp: Wer für Mängel an verlegten Fließen aufkommen muss

Wenn bestellte Ware Mängel hat, kann Ersatz verlangt werden. Komplizierter wird es, wenn eine fehlerhafte Sache erst ausgebaut und anschließend neu installiert werden muss - etwa bei verlegten Bodenfließen. Der Europäische Gerichtshof hat nun für diese Fälle die Verbraucherrechte gestärkt. Rechtsanwalt Oliver Korte erklärt, was es nach dem Urteil zu beachten gilt.

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