Verbindliche Auskunft: Gebührenpflicht nicht verfassungswidrig (BFH)
Verbindliche Auskunft: Gebührenpflicht nicht verfassungswidrig (BFH)
Die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter verstößt lt. BFH nicht gegen das Grundgesetz. Auch die Regelungen zur Höhe der Auskunftsgebühren sind nicht als verfassungswidrig zu beurteilen.
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