Urteil - Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen
Urteil - Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen
Der Bundesfinanzhof hat sich in einem Urteil auf die Seite des Fiskus geschlagen. Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen eines bestimmten Verhaltens haben will, muss dafür bezahlen.
Bislang endete der Paragraf 34 Gewerbeordnung (GewO) mit dem Buchstaben "j". Künftig wird es einen Paragraf 34k GewO geben. Dieser beinhaltet die neuen Regeln für Vermittler von Ratenkrediten für Verbraucher.
Ein bisschen mehr Fantasie hätte nicht geschadet: Ein Mann aus Alsdorf fuhr mit einem gefälschten Kennzeichen „123XYZ“ durch die Gegend – und wurde prompt gestoppt. Jetzt drohen Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.
Die Stärken dieses Krankenhauszusatztarifes der Axa muss man aus Sicht unseres Experten Oliver Mest schon eher suchen. Mest hat sich den Tarif mal genauer angeschaut und rät eher zum Premium-Produkt.
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