Lohneinkünfte des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung: Einkommensteuer keine (vorrangig zu
Lohneinkünfte des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung: Einkommensteuer keine (vorrangig zu
Gelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, so ist die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung fristgemäß zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben. D…
Welche Anbieter hierzulande beim Prämien- und Vertragsbestand die größte Bedeutung haben, darüber gibt eine aktuelle Untersuchung Aufschluss. Sie zeigt auch, welche der Branchenriesen beim Bestand gegen den Markttrend wuchsen und wer bei den Einnahm…
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Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte …
Auf dem Forum der Wissenschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung fordern renommierte Ökonominnen und …
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