Wer mit seiner Garantieleistung für Verbrauchsgüter wirbt, muss die Details der Garantie nicht schon in der Werbung erklären. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Vienna Insurance Group AG befindet sich in Gesprächen zu einer möglichen Übernahme der NÜRNBERGER Versicherung. Jetzt steht auch ein Kaufpreis im Raum.
In der bAV ist der Begriff der „Hinterbliebenen“ eng gefasst. Das gilt umso mehr, wenn die Bezugsberechtigung in einer ausschließenden Reihenfolge festgelegt wurde. Ansonsten würden steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Privilegien gefährdet.
Die Versicherungsaufsicht hat im vergangenen Jahr so wenige Reklamationen wie nie zuvor über die Anbieter dieser Sparte bearbeitet. Bei welchen Gesellschaften die Beanstandungen dennoch gehäuft auftraten und wie sich die Marktgrößen schlugen. mehr .…
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