Die Firmeninsolvenzen sind erstmals seit dem Krisenjahr 2007 wieder rückläufig. Trotzdem sollten Unternehmen bei Forderungen sorgfältig vorgehen. Denn laut BFH können Forderungen im Insolvenzfall des Schuldners unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr aufgerechnet werden.
In einem Anerkenntnisurteil verpflichtet sich der Versicherer, zukünftig die entsprechenden Abzüge vom Rückkaufswert nicht mehr zu vorzunehmen. Was genau jetzt unzulässig ist und welche Policen das betrifft. mehr ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren entschieden, dass er das sogenannte Bundesmodell für die Berechnung der Grundsteuer ab Januar 2025 für verfassungskonform hält. Auf welchen Typus von Immobilien sich die Entscheidungen beziehen und für…
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Die Versicherungsgruppe die Bayerische stellt ihre Finanzressorts für die kommenden Jahre neu auf: Michael …
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