Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene Erbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
Die Europäische Kommission möchte dafür sorgen, dass die EU-Bürger sich stärker an die Kapitalmärkte trauen, statt ihr Geld auf Sparkonten zu parken. Dafür hat sie nun ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das die Finanzbildung stärken soll und spezielle …
Die Versicherungsaufsicht hat im vergangenen Jahr so wenige Reklamationen wie nie zuvor über die Anbieter dieser Sparte bearbeitet. Bei welchen Gesellschaften die Beanstandungen dennoch gehäuft auftraten und wie sich die Marktgrößen schlugen. mehr .…
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Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Prognoseergebnisse des GKV-Schätzerkreises, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des …
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