Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene Erbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
Die privaten Krankenversicherer werden zum Jahreswechsel die Beiträge deutlich erhöhen – das ist seit Woche bekannt. Aufschläge von bis zu 18 Prozent wurden bislang erwartet. Der Branchenprimus soll allerdings diesen Spitzenwert laut verschiedener Q…
738.840 Rentner bezogen Ende 2024 Grundsicherung im Alter – so viele wie nie zuvor. Allein im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Ruheständler, die auf das Sozialamt angewiesen sind, um 49.250 gestiegen.
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Die ARAG Experten weisen auf eine wichtige Änderung bei Pässen und Personalausweisen hin: Ab …
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