Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Überraschendes Urteil: Nach der jüngsten LSG-Rechtsprechung haftet bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber nicht für SV-Beitragsverpflichtungen seines Vorgängers.
Persönlich, aktuell und hoch interessant: Die John-Vermittlerfortbildung 2025 beginnt im kommendenJahr am 18. Februar und gastiert bundesweit in elf Städten. Die Veranstaltung bietet Ihnen mit acht gewohnt spannenden und aktuellen Vorträgen geballte…
Eine Autofahrerin kollidierte bei der Ausfahrt aus ihrem Grundstück mit einer Radfahrerin, die auf der Straße fuhr, statt wie vorgeschrieben auf dem Radweg. Vor Gericht stellte sich die Frage, ob die Radlerin für den Schaden am Pkw haftet. mehr ...
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