Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Überraschendes Urteil: Nach der jüngsten LSG-Rechtsprechung haftet bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber nicht für SV-Beitragsverpflichtungen seines Vorgängers.
Mit welchen Gesellschaften unabhängige Vermittler zuletzt gute Erfahrungen im Leistungsfall gemacht haben, zeigt eine aktuelle Studie. Ermittelt wurden auch die Reaktionszeiten der Versicherer und wie zufrieden die Vermittler damit sind. mehr ...
Seit Jahren lässt sich in europäischen Märkten ein ähnlicher Trend beobachten: Während das Wachstum der Vermittlerzahl moderat bleibt oder sinkt, scheint das Modell eines sogenannten Untervermittlers neue Kandidaten anzuziehen. Welche Rechtsposition…
Das InsurTech Cleos Welt hat seine Produktpalette ausgebaut: Jetzt hat der digitale Versicherungsspezialist eine Kleintierversicherung im Angebot. Die Lösung ist für Vögel, Reptilien und Kleinsäuger wie Kaninchen und Meerschweinchen.
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Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Prognoseergebnisse des GKV-Schätzerkreises, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des …
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