VZBV: Aktienanlage bietet bessere Altersvorsorge
34f-Aufsicht der BaFin: „Durch nichts zu rechtfertigen“

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) erstellt. Dieser bestätigt nicht nur den bisher bekannten Zeitplan, sondern beinhaltet auch Angaben zu den Kosten der Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler auf die BaFin. Allein auf …