Neuer Paragraf "34k GewO" für Kreditvermittler …

Neuer Paragraf "34k GewO" für Kreditvermittler beschlossen

Neuer Paragraf "34k GewO" für Kreditvermittler beschlossen © Pixabay

Bislang endete der Paragraf 34 Gewerbeordnung (GewO) mit dem Buchstaben "j". Künftig wird es einen Paragraf 34k GewO geben. Dieser beinhaltet die neuen Regeln für Vermittler von Ratenkrediten für Verbraucher.

Weiterlesen auf: FONDS professionell Multimedia GmbH
Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
13.01.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.01.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Cyberangriff auf IDEAL Gruppe
13.12.2025

Die in Berlin ansässige IDEAL Gruppe ist Ziel eines Cyberangriffs durch die Ransomware Akira …

Versicherungen
Diese Maschinenversicherer mögen VEMA-Makler
12.12.2025

Maschinen zählen wohl zu den teuersten Anschaffungen, die ein Gewerbekunde tätigen kann. Egal ob …

Versicherungen
Dr. Alexander Grieswald leitet Exklusivvertrieb
11.12.2025

Alexander Grieswald, bisher Leiter der Vertriebsdirektion Nord, übernimmt zum 1. Januar 2026 die Leitung …