Attraktive Riester-Regeln ab 2014 - Tilgen …

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Attraktive Riester-Regeln ab 2014 - Tilgen statt sparen

Die Riester-Verträge werden für viele Haus- und Wohnungsbesitzer ab 2014 deutlich attraktiver. Eigentümer können ihr angespartes Guthaben künftig jederzeit für die Entschuldung ihrer Immobilie verwenden. Auch beim altersgerechten Umbau und der Anschlussfinanzierung gibt es neue Regeln, berichtet die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Viele Riester-Verträge werfen derzeit nur eine magere Rendite ab – viel weniger, als Kreditnehmer für ihre Finanzierung an Zinsen zahlen müssen. Hauseigentümer sollten daher erst mal mit ihrem Riester-Guthaben ihre Schulden tilgen, bevor es an den Aufbau einer zusätzlichen Geldrente geht. Ein Beispiel: Ein Hauseigentümer hat einen Riester-Vertrag mit 10.000 Euro Guthaben. Bei einer Sparrendite von 2 Prozent wirft dies in 20 Jahren einen Ertrag von knapp 5.000 Euro ab. Tilgt er damit ein Baudarlehen mit einem Effektivzins von 3,5 Prozent, spart er dagegen in 20 Jahren fast 10.000 Euro. Auch wenn der Immobilienkredit ausläuft und eine Anschlussfinanzierung ansteht, können Eigentümer nun auf ein Riester-Darlehen einer Bank oder Bausparkasse umschulden. Für die Kredittilgung erhalten sie die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie bei einem normalen Riester-Vertrag. Auch für einen altersgerechten Umbau der Immobilie kann das Riester-Guthaben ab 2014 eingesetzt werden – wenn bestimmte Mindestsummen eingehalten werden. Welche Spielregeln bei den neuen Möglichkeiten gelten, erläutert der Artikel in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.12.2013 am Kiosk). Der Artikel ist auch online unter www.test.de/wohnriestern abrufbar.PressematerialCoverAudio

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